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Staatlich geprüfte Gastronomen und Gastronominnen übernehmen leitende Funktionen in allen Abteilungen bzw. Unterabteilungen eines Gastronomiebetriebes.
Staatlich geprüfte Gastronomen und Gastronominnen arbeiten in allen Abteilungen beziehungsweise Unterabteilungen eines gastronomischen Betriebes.
Neben ihren Tätigkeiten überwiegend in Büroräumen sind sie je nach beruflicher Vorbildung, angestrebter Position beziehungsweise Aufgabenstellung auch an speziellen Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Bereichen eines Gastronomiebetriebs tätig.
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