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Gerichtsvollzieher/innen nehmen Pfändungen und Versteigerungen von beweglichen Sachen vor, um Gläubigern zum Ausgleich ihrer mittels eines richterlichen Beschlusses erklärten Forderungen zu verhelfen. Zu ihren Aufgaben gehört weiterhin das Zustellen von Pfändungs- und Vollstreckungsbescheiden und das Abnehmen der eidesstattlichen Versicherung von zahlungsunfähigen Schuldnern.

Gerichtsvollzieher/innen unterhalten in der Regel eigene Geschäftsbetriebe (Büros) für die ihnen zugewiesenen Bezirke. Während des Außendienstes sind sie in den Privatwohnungen oder Geschäftsräumen von Schuldnern tätig.

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