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Beamte und Beamtinnen der Eichbehörden führen nach dem Eichgesetz und nach dem Gesetz über Einheiten im Messwesen Eichungen und Überwachungsmaßnahmen durch.
Eichbeamte/Eichbeamtinnen sind Beamte/Beamtinnen im mittleren Dienst bei den Eichbehörden der Länder, wie zum Beispiel beim Landesgewerbeamt, beim Landesamt für Maß und Gewicht, beim Landesamt für Mess- und Eichwesen, beim Eichamt, bei Eichdirektionen usw.
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