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Fleischbeschauer/innen werden bei Hausschlachtungen sowie in Betrieben, die ausschließlich für den eigenen Bedarf schlachten, tätig. Sie untersuchen Schlachttiere und Fleisch auf Krankheiten und Seuchen und damit auf ihre Genusstauglichkeit hin. Denn Schlachttiere dürfen keine Krankheiten haben. Darüber hinaus wirken Fleischbeschauer/innen bei der Überwachung von Fleischsendungen sowie bei der Untersuchung von Fleisch im Rahmen der Ein- und Ausfuhr mit.
Zu den Aufgaben von Fleischbeschauern und Fleischbeschauerinnen gehören ebenso allgemeine Laborarbeiten oder gegebenenfalls die Überwachung der Hygiene in Schlachtbetrieben und Lagerräumen.
Fleischbeschauer/innen sind in Schlachtereien und Fleischverarbeitungsbetrieben, kommunalen Schlachthöfen, Gewerbeaufsichtsämtern, veterinärmedizinischen Untersuchungsstellen der Bundeswehr sowie in der gewerblichen und landwirtschaftlichen Tierhaltung und -zucht beschäftigt. Sie können auch freiberuflich tätig sein.
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