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Obstbauberater informieren Betriebsinhaber bzw. verantwortliche Mitarbeiter über Neuanlage, Neugestaltung oder Rodung von Obstplantagen, ebenso geben sie Rat zur Pflege der Pflanzungen, einschließlich Düngung und Schädlingsbekämpfung, sowie auch zu den zugehörigen Arbeitsverfahren. Im Auftrag von Erzeugergemeinschaften beraten sie Obstanbauer zu Ernte, Lagerhaltung und Vermarktung. Zusätzlich gehört die Beratung über Betriebsorganisation zu ihrem Aufgabengebiet. In landwirtschaftlichen Fachbehörden übernehmen Obstbauberater unterschiedliche verwaltende bzw. sachbearbeitende Tätigkeiten in öffentlichen Aufgabenbereichen, zum Beispiel im Rahmen von Anbaurecht sowie Pflanzen-, Natur- und Umweltschutz, aber auch im Hinblick auf öffentlich-rechtliche finanzielle Förderung. Außerdem erstellen sie Gutachten.
Weitere Informationen über die Ausbildung zum Obstbauberater, Weiterbildung, Studiengang oder Fernstudium erhalten Sie hier:
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start
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