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Patentanwaltsfachangestellte unterstützen Patentanwälte bei rechtlichen Dienstleistungen für ihre Mandanten. Daneben führen sie allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten aus.
Patentanwaltsfachangestellte arbeiten vorwiegend in Patentanwaltskanzleien. Darüber hinaus sind sie z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Bundespatentgericht oder in den Patentabteilungen von Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden tätig. Sie arbeiten ausschließlich in Büros, wo sie z.B. Anträge für Patent-, Warenzeichen- oder Gebrauchsmusteranmeldungen anfertigen. Die Ausbildung im Überblick
Patentanwaltsfachangestellter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Bereich der Freien Berufe ausgebildet. Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Weitere Informationen über die Ausbildung zum Patentanwaltsfachangestellten Weiterbildung, Studiengang oder Fernstudium erhalten Sie hier:
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start
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