|
Der Polizei obliegt laut gesetzlichem Auftrag grundsätzlich die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Rahmen dieser Aufgabe nehmen Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen in der Bundespolizei (mittlerer Dienst) verschiedenste Funktionen der mittleren Ebene innerhalb der Bundespolizei wahr. Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen in der Bundespolizei (mittlerer Dienst) können beispielsweise im verbandsmäßig organisierten Polizeivollzugsdienst (dazu gehören der Wach-, Posten- und Streifendienst sowie alle polizeilichen Tätigkeiten in geschlossenen Einsatzformen bis hin zu den Spezialeinsätzen der so genannten Grenzschutzgruppe 9) oder in einzeldienstlich organisierten Dienstzweigen (z.B. Grenzpolizei oder Bahnpolizei) eingesetzt werden. Weiterhin kommen technisch orientierte Fachverwendungen in Frage, etwa in den Bereichen Informations- und Kommunikationswesen, Kraftfahrwesen, Waffenwesen, technischer Dienst, aber auch der Einsatz im Sanitätsdienst oder Musikdienst. Beamte und Beamtinnen in der Bundespolizei (mittlerer Dienst) sind in verschiedenen Abteilungen tätig, z.B. in Bundespolizeiämtern oder Bundespolizeiinspektionen, im Objektschutz oder in einer technischen Spezialverwendung, z.B. im Bereich Information und Kommunikation oder dem Kraftfahr- und Verkehrswesen.
Weitere Informationen über die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamter Bundespolizei mittlerer Dienst, Weiterbildung, Studiengang oder Fernstudium erhalten Sie hier:
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start
|