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Rechtsanwälte die einen Fachanwaltstitel erworben haben, dürfen sich als Fachanwalt bzw. Fachanwältin bezeichnen.
Zugelassene Fachanwälte verfügen über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in speziellen Rechtsgebieten. Rechtsanwälte beraten Mandanten und vertreten deren Interessen. In ihrem Auftrag übernehmen Rechtsanwälte die juristische Korrespondenz, geben Erklärungen ab und arbeiten Verträge aus. Fachanwälte können für u. a. folgende Rechtsgebiete zugelassen werden:
- Insolvenzrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Steuerrecht
- Arbeitsrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Familienrecht
- Strafrecht
Rechtsanwälte arbeiten angestellt oder als Selbstständige in Rechtsanwaltskanzleien oder in der öffentlichen Verwaltung, z.B. in Rechtsabteilungen von Behörden.
Weitere Informationen über die Ausbildung zum Rechtsanwalt, Weiterbildung, Studiengang oder Fernstudium erhalten Sie hier:
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/start
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