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Rentenberater sind Ansprechpartner zu allen Fragen des Sozialversicherungsrechts. Als unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten machen Rentenberater Ansprüche bei Rentenversicherungsträgern, Kranken- oder Pflegekassen geltend. Sie legen Widersprüche ein und führen Klagen gegen Rentenbescheide. Ansprüche aus Betriebsrenten werden geklärt und Vorruhestandsregelungen, zum Beispiel zur Altersteilzeit, geprüft. Als Spezialisten für das Sozialrecht sind Rentenberater von Behörden und Versicherungsträgern unabhängig und arbeiten in der Regel in selbstständigen Kanzleien.
Weitere Informationen über die Ausbildung zum Rentenberater, Weiterbildung, Studiengang oder Fernstudium erhalten Sie hier:
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