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Seit 1986 betreibt das Fernstudieninstitut der Technischen Fachhochschule Berlin (TFH) in Kooperation mit der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) und der Rechtsanwaltskammer mit großem Erfolg die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt.
Aufgrund der großen Nachfrage wird erstmals zum Wintersemester 2006 auch ein Fernstudium zum Notarfachwirt angeboten. In drei Semestern werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Notarfachwirtprüfung der Notarkammern des Anwaltsnotariats, insbesondere der Berliner Notarkammer, vorbereitet. Gelehrt werden die juristischen Fächer Liegenschafts- und Grundbuchrecht, Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht (elektronisches Handelsregister ab 2007!), Familien- und Erbrecht mit internationalem Privatrecht und freiwilliger Gerichtsbarkeit, Beurkundungs- und Berufsrecht der Notare, Grunderwerbsteuerrecht, Notarkostenrecht. Auf dem Programm stehen aber auch Büroorganisation und Büroverwaltung, Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung.
Die Teilnehmer erhalten Fernstudienmaterial, bearbeiten Einsendeaufgaben und nehmen an zwei einwöchigen Präsenzveranstaltungen in Berlin teil. Einsendeaufgaben dienen der Selbst- und Lernerfolgskontrolle.
Zum Fernstudium zugelassen werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Fachangestellten-/Gehilfenprüfung und 1?jährige Berufspraxis oder mit 4? jähriger Berufstätigkeit im Notarbüro.
Studienbeginn ist am 1. Oktober 2006. Anmeldungen werden bis zum 30. September 2006 entgegengenommen.
Weitere Informationen unter: www.tfh-berlin.de/fsi. oder Tel. (030-4504-2231) Fernstudieninstitut der TFH Berlin, E-Mail: fsi@tfh-berlin.de
Quelle: idw
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