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Bestimmte berufliche Voraussetzungen berechtigen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung zu einem Fernstudium in Form einer Sonderregelung für Studienwillige, die kein (Fach-)Abitur vorweisen können. Das Fernstudium beginnt zum Beispiel an einer Fernfachhochschule und beinhaltet das Ziel, ein Diplom zu machen. Folgenden Voraussetzungen sind in den meisten Fällen, auch unterschiedlich nach Bundesland, zu erfüllen.
- Vorliegen einer Abschlussprüfung eines anerkannten Ausbildungsberufes
- Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung
- Es liegt eine ausreichende Weiterbildung/Qualifizierung in diesem Beruf vor
Besonderheit seit 2004: Meister oder Techniker haben durch die staatlich anerkannten Abschlüsse bereits die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung und können direkt in das Ferntudium einsteigen.
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